Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen dar, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Einmal rechtmäßig erhaltenes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn der ehemals Berechtigte mittlerweile ein Einkommen erreicht hat, bei dem er kein Wohngeld mehr bezieht.
http://www.jurathek.de/steude/wohngeld.html
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