Die BAV wacht darüber, dass die im Rahmen des europäischen Rechts koordinierte Norm erfüllt wird, "sicherzustellen, daß der Geschäftsbetrieb mit den Rechts und Verwaltungsvorschriften, die das Unternehmen ... zu beachten hat ... in Einklang bleibt und daß Mißstände, die eine Gefährdung der Versicherteninteressen darstellen, vermieden oder beseitigt werden"
http://www.bav.bund.de/
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